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Hinweis zur Entsorgung von Elektrogeräten nach § 18 ElektroG:

Einige unserer Produkte unterliegen dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG).


Elektroaltgeräte dürfen nicht über den Hausmüll entsorgt werden. Verbraucher sind gesetzlich verpflichtet, Elektroaltgeräte einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen.


Das Symbol der durchgestrichenen Mülltonne auf dem Produkt oder der Verpackung weist auf dieses Verbot hin.


Altgeräte können bei kommunalen Sammelstellen oder bei entsprechend eingerichteten Rücknahmestellen unentgeltlich abgegeben werden.


Batterien und Akkus, die nicht fest im Gerät verbaut sind, müssen vor der Entsorgung entfernt und gesondert entsorgt werden.

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